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Die vom Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Wirkung vom 9. November 2005 erlassene neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf International hat zwei wesentliche Auswirkungen:

Zum einen ermöglicht sie mehr Starts und Landungen am Düsseldorfer Flughafen, zum anderen wird der Anwohnerschutz durch zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen erhöht.
Die flugbetrieblichen Änderungen im Überblick:


    Hier bieten wir Ihnen den gesamten Text (247 Seiten) der Betriebsgenehmigung vom 9. November 2005 (1,6 MB) als Download.

    Hier finden Sie die Lärmschutzzonen (5,1 MB) entsprechend der Genehmigung vom 9. November 2005 als Download. Die zu Grunde gelegten Lärmkonturen wurden in Anlehnung an das in der "Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen" (AzB) vorgeschriebene Verfahren vom Deutschen Institut für Luft- und Raumfahrt errechnet. Das Tagschutzgebiet und das Außenwohnbereichentschädigungsgebiet berücksichtigen erstmals Boden- und Fluglärm.

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